VdS-Prüfung
VdS-Prüfung / Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 / Elektroprüfung:
Wir freuen uns folgendes für Sie prüfen zu dürfen:
- Prüfung elektrischer Geräte
- Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel
- Prüfung ortsfester Betriebsmittel
- Prüfung elektrischer Anlagen
VdS bestellter Prüfer (Anerkennungs-Nr.: ES 20221).
Gerne machen wir Ihre Prüfung!
Das Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 berichtet:
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlage:
Die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 muss aus Sicht der Versicherer durch einen neutralen, unabhängigen Dritten erfolgen. Diese Forderung entspricht auch im Wesentlichen dem Baurecht. Der unabhängige Dritte ist der von VdS Schadenverhütung anerkannte Sachverständige.
Der VdS-anerkannte Sachverständige Ihn zeichnet Folgendes aus:
a) Er ist hoch qualifiziert in der Planung und Beurteilung elektrischer Anlagen und muss seine Kompetenz durch eine Prüfung bei VdS Schadenverhütung nachweisen.
b) Er ist kein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers und kann deshalb ohne Einflussnahme durch diesen prüfen.
c) Er ist nicht der Errichter der elektrischen Anlage und auch nicht derjenige, der die Anlage kontinuierlich wartet, instand hält oder verändert. Daher steht er auch nicht in Gefahr, betriebsblind Dinge zu übersehen, die ihm ständig vor Augen sind.
d) Er kann nicht am Ergebnis der Prüfung finanziell partizipieren, da nicht er die Mängel beseitigt, sondern der Elektrofachbetrieb, der die Anlage in der Regel wartet bzw. instand hält.
e) Durch Aus- und Fortbildung ist er in der Lage, bei der Prüfung durch Berücksichtigung der VdS-Richtlinien den Sachschutz im Sinne der Feuerversicherungen einzubeziehen. Damit verbunden ist immer auch die Beratung des Versicherungsnehmers zu Gunsten eines fachgerechten Brandschutzes
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar:
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen. Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen sonst üblichen Prüfungen der elektrischen Anlage in erster Linie um den Personenschutz geht. Bei den üblicherweise geforderten Prüfungen elektrischer Anlagen geht es hauptsächlich um die Durchführung und Dokumentation von Messungen zum Feststellen der Sicherheit gegen elektrischen Schlag.
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist eine besondere Prüfung im Sinne des Brandschutzes:
Bei der brandschutztechnischen Prüfung geht es um spezielle Kenntnisse, die sich der Prüfer aneignen muss, um einen Blick für Schwachstellen zu bekommen. Hier helfen ihm die Richtlinien von VdS Schadenverhütung (VdS-Richtlinien). Diese Richtlinien beinhalten jahrzehntelange Erfahrungen der Versicherungswirtschaft im Bereich Brandschadenverhütung. Keine elektrotechnische Ausbildung, außer der bei VdS Schadenverhütung, vermittelt diese Inhalte. Der VdS-anerkannte Sachverständige muss im Befundschein zur Klausel SK 3602-Prüfung unterschreiben, dass erdie Anlage nach diesen Richtlinien geprüft hat. Die Grundlagen der Prüfung von elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 sind in den Prüfrichtlinien VdS 2871 festgeschrieben. Hier sind Umfang und Inhalt dieser Prüfung klar umrissen. Dort wird u.a. Folgendes festgelegt:
- Einbeziehung des baulichen Brandschutzes (wie Brandabschottungen).
- Durchführung von berührungslosen Temperaturmessungen – mindestens mit einem punktmessenden berührungslosen Infrarot-Messgerät.
Der VdS-anerkannte Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen berücksichtigt bei seiner Prü- fung und Beratung die aktuellen Erkenntnisse aus der Brandschadenverhütungsarbeit der Sachversicherer. Dies kann kein anderer Prüfer leisten, da in der Regel der “kurze Weg” der Schadenverhü- tungsarbeit zum Fachwissen des jeweiligen Prüfers fehlt.
Die Tätigkeit des VdS-anerkannten Sachverständigen wird durch einen unabhängigen Dritten überwacht
Nicht zuletzt ist es für das Ergebnis einer Prüfung wichtig, dass der VdS-anerkannte Sachverständige einer Zertifizierung und dadurch einer kontinuierlichen Überwachung unterliegt. Andere im Prüfwesen tätige Personen unterliegen derartigen Anforderungen nicht. Ist beispielsweise der Auftraggeber nicht mit der Leistung des Prüfers zufrieden, so kann er häufig nur über den langen Weg der Gerichte zu seinem Recht kommen. Anders ist dies beim VdS-anerkannten Sachverständigen. Hier können Beschwerden an die überwachende Stelle gerichtet werden: VdS Schadenverhütung Bereich Security Abteilung EFL. Dieser Stelle gegenüber muss der VdS-anerkannte Sachverständige kontinuierlich seine Arbeit verantworten. Der Versicherer kann hier auf Missstände hinweisen und Abhilfe einfordern. Dieser Sachverhalt trägt letztlich dazu bei, die Prüftätigkeit nach Klausel SK 3602 qualitativ auf einem hohen Niveau zu halten und damit den Erwartungen der Sachversicherer und Versicherungsnehmer gerecht zu werden.
Oben genanntes Merkblatt ist ein Auszug aus folgender Quelle: http://vds.de/fileadmin/fachbereiche/3447.pdf